Haben Sie Ihr Auto unter Gewährleistungsausschluss verkauft und macht der Erwerber nach Übergabe des Fahrzeuges doch Ansprüche wegen vermeintlicher Mängel gegen Sie geltend ? Hat der von Ihnen beauftragte Handwerker nicht fachgerecht gearbeitet ?
Gerne berate und vertrete ich Sie bei:
- Vertragsschluss
- Nacherfüllung
- Selbstvornahme und Ersatz notwendiger Aufwendungen (im Werkvertrag)
- Rücktritt vom Vertrag
- Minderung des Kaufpreises bzw. der Werkvergütung
- Schadensersatz
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen
- Beweissicherung durch (gerichtliches) selbständiges Beweisverfahren
Im Vertragsrecht unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche - und ebenso bei der Abwehr unberechtigt gegen Sie geltend gemachter Ansprüche.